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Freiheitsentzug & Betreuung

Unsere Aufgaben

Das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Es stützt sich dabei auf die von Bernischen Gerichten gefällten Urteile.

In den Vollzugseinrichtungen werden zusätzlich auch zivilrechtliche Massnahmen (z.B. in Einzelfällen fürsorgerischer Freiheitsenzug), Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (also Vorbereitungs- Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft), Prozesshaft (z.B. Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie zivilrechtliche Erziehungsmassnahmen an Jugendlichen vollzogen.

Einweisung

Der Einweisungs- und Vollzugsbehörde obliegt der Vollzug der durch bernische Gerichte ausgesprochenen Urteile, soweit daraus Ersatzfreiheitsstrafen, unbedingte Freiheitsstrafen und stationäre oder ambulante Massnahmen resultieren.

Vollzug Erwachsene

Die Anstalten Witzwil, Thorberg und Hindelbank sowie das Massnahmenzentrum St. Johannsen vollziehen Strafen und Massnahmen an Erwachsenen. Die vier Einrichtungen sind Anstalten des Strafvollzugskonkordates der Nordwest- und Innerschweiz.

Jugendheime

Die beiden Jugendheime Prêles und Lory Münsingen dienen dem Vollzug von Massnahmen nach Jugendstrafgesetz und Zivilgesetzbuch (z.B. nach Entscheid einer Vormundschaftsbehörde). Der Vollzug von Jugendstrafen gehört nicht zu den Aufgaben dieser beiden Einrichtungen.

Gefängnisse

Hauptaufgabe der Gefängnisse ist der Vollzug von Untersuchungs- und Sicherheitshaft. Ebenfalls vollzogen werden kurze Freiheitsstrafen und Vorbereitungs- Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft.

Bewährungshilfe / Alternativer Strafvollzug

Die Bewährungshilfe umfasst die Begleitung inhaftierter Personen von der U-Haft bis hin zur bedingten oder defintiven Entlassung (Prinzip der durchgehenden Begleitung). Alternativer Strafvollzug umfasst den Vollzug in der Form der Gemeinnützigen Arbeit oder des Electronic Monitoring.

Hinweis

Weitere Informationen zum Amt für Freiheitsentzug und Betreuung finden Sie im Bereich Organisation.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung

Schermenweg 5
Postfach 5059
3001 Bern

Tel. 031 635 60 11
Fax 031 635 60 12
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/freiheitsentzug-betreuung