Electronic Monitoring
In Form von Electronic Monitoring ("elektronisch überwachter Hausarrest") können Freiheitsstrafen ab 20 Tagen bis zu 12 Monaten verbüsst werden (Front Door); ebenfalls kann Electronic Monitoring als Progressionsstufe bei Freiheitsstrafen von über 18 Monaten als Übergangsstufe zwischen Vollzugsanstalt und Entlassung beantragt werden (Back Door). Voraussetzung sind Arbeit, Wohnung und die Möglichkeit, die Überwachungsdaten via Telefonanschluss oder Mobilfunkmodem zu übermitteln. In Abstimmung mit der Vollzugsbehörde, dem Verurteilten und seinen im gleichen Haushalt lebenden Angehörigen wird ein Wochenplan mit Arbeits- und Hausarrest-Zeiten festgelegt.
Geschichte
Der Kanton Bern beteiligt sich am interkantonalen Modellversuch Electronic Monitoring, der vom 1.9.1999 bis am 31.8.2002 stattfindet. Im Kanton Bern können Kurzstrafen von drei bis zwölf Monaten (Front Door) vollzogen werden.
Nach Abschluss des Modellversuches wird das Electronic Monitoring auf Basis provisorischer Bewilligungen des Bundesrates (2005, 2007 und 2009) fortgeführt. Im Kanton Bern können fortan Freiheitsstrafen von einem Monat bis zwölf Monate (Front Door) und lange Freiheitsstrafen ab 18 Monaten als Übergangsstufe zwischen Vollzugsanstalt und Entlassung für die Dauer von drei bis neun Monaten (Back Door) in Form von Electronic Monitoring durchgeführt werden.
Das Electronic Monitoring wird in die per 2007 in Kraft gesetzte Revision des Schweizerischen Strafgesetzbuches nicht einbezogen. Begründet wird dies mit der "mehrheitlich ablehnenden Haltung" der Kantone. Die sieben Kantone, in denen Electronic Monitoring durchgeführt wird, sind seit Beginn weg von dieser Vollzugsform überzeugt und setzen sich für die Aufnahme des Electronic Monitoring ins Bundesrecht ein. Die positiven Evaluationsberichte der Kantone und ein Meinungsumschwung bei einigen Schlüsselkantonen zur Anwendung von Electronic Monitoring bewirken - nach dem Führungswechsel im zuständigen Bundesdepartement von Bundesrat Blocher zu Bundesrätin Widmer-Schlumpf - eine weitere Verlängerung bis längstens 2015. Im Rahmen der vorgesehenen Strafgesetzbuch-Revision zur Änderung des Sanktionensystems wird der Bundesrat entscheiden, ob der elektronisch überwachte Strafvollzug gesetzlich verankert werden soll. Heute wird davon ausgegangen, dass Electronic Monitoring als mögliche Strafvollzugsform Eingang ins Bundesrecht finden wird.
Ab 2011 ist Electronic Monitoring aufgrund der starkt belegten Gefängnisse auch im Kanton Bern ab 20 Tagen möglich.
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Am 30. Juni 2003 erschien der erste Evaluationsbericht von e&e, Zürich. Der Modellversuch wurde als erfolgreich qualifiziert. Neben grosser Attraktivität, technischer Durchführbarkeit und tiefen Vollzugskosten im Vollzugsformenvergleich erwies sich Electronic Monitoring – entgegen den Erwartungen – für Teilnehmende und Angehörige als sozialverträglichste Vollzugsform im Schweizerischen Strafvollzugssystem. Auch nachfolgende Evaluationsberichte zeichneten durchwegs positive Resultate auf. Insbesondere wurde dieser Strafvollzugsform auch attestiert, dass sie Strafcharakter hat. Es erfolgten weitere Evaluationsberichte, die vom Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement veröffentlicht wurden.
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