Dienstverschiebung
Alle im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen der Armee senden ihr Link öffnet in einem neuen Fenster.•Dienstverschiebungsgesuch
an das
Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär
des Kantons Bern
Dienstverschiebungswesen
Papiermühlestrasse 17v
Postfach
3000 Bern 22
Eine Ausnahme bilden nur Hptm inkl Sub Of in Stäben und auf Hptm Funktionen sowie Stabsof, die ihre Gesuche nach wie vor auf dem Dienstweg stellen müssen.
Gesuche um Dienstverschiebung müssen von den Militärdienstpflichtigen rechtzeitig, spätestens 14 Wochen vor Beginn der Dienstleistung, in schriftlicher oder elektronischer Form eingereicht werden.
Die Gesuche müssen:
- die Unterschrift des Gesuchstellers tragen;
- begründet und mit den nötigen Beweismitteln versehen sein (z.B. Bestätigung des Arbeitgebers, der Schulleitung, der Verbindungsstelle Armee und Hochschulen/HL oder des behandelnden Arztes usw.);
- den Zeitraum nennen, in dem der Gesuchsteller den Dienst leisten kann, falls der Angehörige der Armee mit der Erfüllung seiner Militärdienstpflicht im Rückstand ist.
Gesuche werden nur bewilligt, wenn das private Interesse der Militärdienstpflichtigen oder deren Arbeitgeber das öffentliche Interesse an der Erfüllung der Militärdienstpflicht überwiegt.
Gesuche werden nicht bewilligt, wenn für die Bedürfnisse des Gesuchstellers die Gewährung eines persönlichen Urlaubs, einer Dienstunterbrechung oder die Absolvierung einer Teildienstleistung genügt.
Die Pflicht zum Einrücken bleibt für die Militärdienstpflichtigen bestehen, solange die Dienstverschiebung nicht bewilligt ist.
Weitere Informationen
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Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
Abteilung Militär (AM)
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Fax 031 634 92 13
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