Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
Das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Es stützt sich dabei auf die von Bernischen Gerichten gefällten Urteile.
In den Vollzugseinrichtungen werden zusätzlich auch zivilrechtliche Massnahmen (z.B. in Einzelfällen fürsorgerischer Freiheitsentzug), Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (also Vorbereitungs- Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft), Prozesshaft (z.B. Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie zivilrechtliche Erziehungsmassnahmen an Jugendlichen vollzogen.
Das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung (FB) ist verantwortlich für den Vollzug von freiheitsentziehenden, kriminalrechtlichen Sanktionen an Erwachsenen und Jugendlichen und für die Durchführung ambulanter Massnahmen.
Hinweis
Hintergründe zur Vergangenheit der Bewährungshilfe gibt das Jubiläumsbuch "Zwischen Aufsicht und Fürsorge - Die Geschichte der Bewährungshilfe im Kanton Bern", herausgegeben von Brigitte Studer und Sonja Matter, Historisches Institut der Universität Bern. Kurzbeschrieb und Bestellformular (PDF, 651 KB, 1 Seite)
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Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
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3001 Bern
Tel. 031 635 60 11
Fax 031 635 60 12
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