Zurück zur Übersicht über die aktuellen Meldungen
Neues Gesetz über das Prostitutionsgewerbe: Auch unselbständige Sexarbeit soll möglich sein
30. April 2012 Medienmitteilung
Die vorberatende Kommission des bernischen Grossen Rates hat die Gesetzesvorlage zum Prostitutionsgewerbegesetz erneut beraten. Dabei hat sie das Ergebnis der ersten Lesung im Grossen Rat grundsätzlich bestätigt. Einstimmigkeit herrschte in der Kommission darüber, dass auch eine unselbständige Sexarbeit möglich sein soll. Die zweite Lesung des Gesetzes wird in der Junisession 2012 im Grossen Rat stattfinden.
Das neue Gesetz zur Regelung des Prostitutionsgewerbes hat der Grosse Rat in der Januarsession 2012 erstmals beraten. Er hat die vom Regierungsrat vorgeschlagenen Ziele und Massnahmen mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Drei Artikel hat der Grosse Rat zur vertieften Prüfung an die vorberatende Kommission zurückgewiesen. Inhaltlich ging es dabei um die Frage der Sittenwidrigkeit von Verträgen im Prostitutionsgewerbe, die Möglichkeit der unselbständigen Sexarbeit und die gesetzliche Verankerung der Betreuungs- und Präventionsarbeit im Prostitutionsgewerbe.
Die Kommission tagte unter dem Vorsitz von Grossrätin Christine Häsler (Grüne). Wie schon für die erste Lesung schlägt sie eine Bestimmung vor, welche die Sittenwidrigkeit von Verträgen im Prostitutionsgewerbe beseitigen soll. Die Norm wurde sprachlich angepasst und fand über die Parteigrenzen hinweg breite Zustimmung. Einhellig äusserte sich die Kommission zudem dahingehend, dass auch eine unselbständige Tätigkeit im Prostitutionsgewerbe möglich sein soll und nahm eine entsprechende Bestimmung in den Gesetzesentwurf auf. Neben einem verbesserten sozialversicherungsrechtlichen Schutz wird nicht zuletzt eine einfachere steuerliche Erfassung von Sexarbeitenden erwartet. Zuletzt wurde der Regelungsvorschlag des Regierungsrates zur Betreuungs- und Präventionsarbeit im Sexgewerbe bestätigt. Damit wird die bereits heute bestehende Praxis rechtlich deutlicher verankert.
In der Schlussabstimmung hat die Kommission das Gesetz über das Prostitutionsgewerbe ohne Gegenstimme bei einer Enthaltung zuhanden des Grossen Rates verabschiedet. Die zweite Lesung findet in der Junisession 2012 statt. Der Erlass kann frühestens Anfang 2013 in Kraft gesetzt werden.