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Änderung der Sportfondsverordnung: Zweiter Schritt zur Gesundung des Sportfonds
21. September 2012 Medienmitteilung
Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Änderung der Sportfondsverordnung per 1. Januar 2013 verabschiedet. Mit dieser Änderung will er die finanzielle Situation des Sportfonds weiter stabilisieren und die Beitragspraxis anpassen. Die bisherigen Grundsätze der Verwendung der Mittel des Sportfonds sowie die diesbezüglichen Finanzkompetenzen bleiben aber weitgehend unverändert.
In einem ersten Schritt hat der Regierungsrat des Kantons im Jahr 2010 mit der Totalrevision der Verordnung die Grundlagen zur finanziellen Stabilisierung des Sportfonds gelegt. Die Wirkung der damals umgesetzten Änderungen hat die Polizei- und Militärdirektion 2011 und 2012 analysiert. Die eingeschlagene Richtung hat sich als richtig erwiesen, in verschiedenen Bereichen waren aber noch Anpassungen in Details und Präzisierungen der Beitragspraxis vorzunehmen.
Die optimierte Beitragspraxis des Sportfonds verwendet im Bereich Bau und Instandsetzung von Sportanlagen neu degressive Beitragssätze. Dadurch kann der Mitteleinsatz optimiert werden und die 2010 eingeführte Obergrenze von zwei Millionen Franken, wie vom Grossen Rat gefordert, aufgehoben werden. Mit der Einführung von Mindestlaufzeiten will der Regierungsrat Anreize für qualitativ hochstehende Bauten schaffen. Beim Sportmaterial werden die beitragsberechtigten Materialien den aktuellen Gegebenheiten angepasst und wo erforderlich Obergrenzen für die Unterstützung durch den Sportfonds definiert.
Mit dem neu benannten und strukturierten Zuwendungsbereich Sportförderung will der Regierungsrat die allgemeine Nachwuchsförderung durch die kantonalen Sportvereine sowie die Unterstützung des Kadernachwuchses durch die kantonalen Sportverbände unterstützen. Die bisherigen Förderbereiche des Kurswesens und der besonderen Massnahmen werden in diesen neuen Zuwendungsbereich integriert und nach angepassten Kriterien umgesetzt. Bei den Veranstaltungen orientieren sich die Zuwendungen an differenzierteren Kriterien und die Staffelung der Beitragssätze wird der jeweiligen Veranstaltungsgrösse besser gerecht.