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Kanton Bern zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative

20. September 2012 – Medienmitteilung

Die bernische Kantonsregierung zieht die vom Bund favorisierte «vermittelnde Lösung» zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der von den Initianten unterstützten härteren Variante vor. Der Kanton Bern lehnt insbesondere einen «Landesverweisungsautomatismus» ab, der dem Einzelfall nicht Rechnung trägt. Er befürwortet deshalb eine vorgängige Prüfung der Massnahmen auf ihre Verhältnismässigkeit. Die vom Bund vorgesehene Einführung eines neuen Straftatbestands des missbräuchlichen Bezugs einer Sozialversicherung oder Sozialhilfe begrüsst der Regierungsrat. Er hätte es jedoch vorgezogen, wenn der Bund die Umsetzungsmassnahmen im Ausländer- und nicht im Strafrecht verankert hätte. Die Strafbehörden müssten mangels Fachwissen die mit Vollzug des Ausländerrechts betrauten Behörden beiziehen, was die Verfahren verlängern wird.

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