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Verordnung zur Abschaffung des Cabaret-Tänzerinnen-Statuts

25. Oktober 2012 – Medienmitteilung

Der Regierungsrat stimmt einer Anpassung der Verordnung über Zulassung, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit zu, mit welcher der Bund das Cabaret-Tänzerinnen-Statut abschaffen will. Um allfällige negative Auswirkungen der Abschaffung festzustellen, seien jedoch zusätzliche Kontrollen in den einschlägigen Betrieben des Rotlichtmilieus nötig, betont der Regierungsrat in seiner Vernehmlassungsantwort. Diese seien aufwändig und bräuchten personelle Ressourcen, die bei den meisten Kantonen nicht vorhanden seien. Deshalb beantragt der Regierungsrat, dass der Bund den Kantonen für die Bekämpfung des Menschenhandels entweder zusätzliche Mittel zur Verfügung stellt oder seine Unterstützung in diesem Bereich personell ausbaut.

Der Bund will das Cabaret-Tänzerinnen-Statut abschaffen, weil seine Schutzwirkung gemäss einer Analyse des Bundesamtes für Migration zu wenig greift. Zudem wenden bereits knapp die Hälfte der Kantone den Status wegen der mangelnden Kontrollierbarkeit, des zunehmenden Missbrauchs und des steigenden Risikos für Menschenhandel nicht mehr an.

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