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Häusliche Gewalt

Häusliche Gewalt betrifft alle sozialen Schichten, unabhängig von Bildungsstand, Einkommen, gesellschaftlichem Status und Kultur oder Herkunft. Es zeigt sich allerdings die Tendenz, dass häusliche Gewalt bei sozial weniger Privilegierten etwas häufiger vorkommt.

Lange wurde das Ausmass der häuslichen Gewalt in der Schweiz unterschätzt. Erst in den letzten Jahren ist die Einsicht gewachsen, dass Gewalt geahndet werden muss – auch wenn sie in den eigenen vier Wänden stattfindet.

Das Menschenrecht auf körperliche und seelische Unversehrtheit ist dem Schutz der Privatsphäre übergeordnet.

Von Amtes wegen verfolgt

Nach zähem Ringen stimmte das nationale Parlament im Herbst 2003 dafür, dass Vergewaltigung in der Ehe zukünftig von Amtes wegen verfolgt werden muss. Seit dem ersten April 2004 wird nicht nur die Vergewaltigung und die sexuelle Nötigung in Ehe und Partnerschaft von Amtes wegen geahndet, sondern auch die wiederholte Tätlichkeit, die einfache Körperverletzung und die Drohung in ebensolchen Beziehungen.

Allerdings kann die zuständige kantonale Behörde ein Strafverfahren wegen einfacher Körperverletzung, wiederholten Tätlichkeiten, Drohung sowie Nötigung zwischen Ehegatten und Lebenspartnern auf Gesuch der gewaltbetroffenen Person einstellen.

Häusliche Gewalt war lange Zeit ein Tabuthema. Sie galt als Privatangelegenheit oder als Kavaliersdelikt. Für die Betroffenen ist es denn auch schwierig oder fast unmöglich, aus einer Gewaltbeziehung auszubrechen, vor allem wenn Kinder mit im Spiel sind. Auch Bekannte oder Nachbarinnen und Nachbarn sind oft hilflos.

Öffentliches Umdenken findet statt

In der Öffentlichkeit fand seit der Kampagne der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten im Jahre 1997 langsam ein Umdenken statt.

In einer nationalen Präventionskampagne wurden die verschiedensten Formen von Gewaltanwendung beleuchtet:

Charakteristisch für häusliche Gewalt ist das systematisch wiederholte Gewalt- und Kontrollverhalten.

Mehr zum Thema

  • Die Informationsbroschüre "Was tun bei Gewalt in Partnerschaft, Ehe und Familie?" soll Personen, die mit häuslicher Gewalt konfrontiert sind, über Rechte und Möglichkeiten informieren. Sie enthält Antworten zu häufig gestellten Fragen.

Weitere Informationen

Kontakt

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM

Generalsekretariat
Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt - big
Kramgasse 20
3011 Bern

Tel. 031 633 50 33
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


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