Definition
Wir sprechen von häuslicher Gewalt, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.
Häusliche Gewalt präsentiert sich vielfältig, oftmals charakterisiert sie sich dadurch, dass die eine Person die andere mittels körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt oder Androhung solcher Gewalt systematisch in eine schwächere Position zu versetzen versucht, um die eigene Machtposition zu stärken. Sie kann sich jedoch auch in spontanem Konfliktverhalten äussern oder irgendwo in diesem Spektrum angesiedelt sein.
Diese Vielfalt sowie die Ambivalenzen der Beteiligten, welche eigentlich durch das Band der Liebe verbunden sind, sind für das bestehende Unterstützungsnetz eine grosse Herausforderung.
Physische Gewalt
- einen Gegenstand nachwerfen
- stossen, packen, schütteln
- ohrfeigen
- einen Fusstritt, Faustschlag geben oder beissen
- mit einem Gegenstand schlagen oder versuchen zu schlagen
- verprügeln
- würgen
- mit dem Tod bedrohen
- mit einem Messer oder einer Schusswaffe bedrohen
- mit einem Messer zustossen oder mit einer Schusswaffe schiessen
Psychische Gewalt
Sexuelle Gewalt
- Alle sexuellen Handlungen, welche unter Einsatz von Drohungen oder Gewalt aufgezwungen werden.
Weitere Informationen
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
Generalsekretariat
Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt - big
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. 031 633 50 33
Kontakt per E-Mail
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