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Definition

Wir sprechen von häuslicher Gewalt, wenn Personen innerhalb einer bestehenden oder aufgelösten familiären, ehelichen oder eheähnlichen Beziehung physische, psychische oder sexuelle Gewalt ausüben oder androhen.

Häusliche Gewalt präsentiert sich vielfältig, oftmals charakterisiert sie sich dadurch, dass die eine Person die andere mittels körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt oder Androhung solcher Gewalt systematisch in eine schwächere Position zu versetzen versucht, um die eigene Machtposition zu stärken. Sie kann sich jedoch auch in spontanem Konfliktverhalten äussern oder irgendwo in diesem Spektrum angesiedelt sein.

Diese Vielfalt sowie die Ambivalenzen der Beteiligten, welche eigentlich durch das Band der Liebe verbunden sind, sind für das bestehende Unterstützungsnetz eine grosse Herausforderung.

Physische Gewalt

  • einen Gegenstand nachwerfen
  • stossen, packen, schütteln
  • ohrfeigen
  • einen Fusstritt, Faustschlag geben oder beissen
  • mit einem Gegenstand schlagen oder versuchen zu schlagen
  • verprügeln
  • würgen
  • mit dem Tod bedrohen
  • mit einem Messer oder einer Schusswaffe bedrohen
  • mit einem Messer zustossen oder mit einer Schusswaffe schiessen

Psychische Gewalt

  • jemanden beschimpfen oder beleidigen
  • einen Gegenstand werfen, zerschlagen, zerdrücken oder dagegen treten
  • drohen jemanden zu schlagen oder einen Gegenstand anzuwerfen
  • jemanden einsperren oder daran hindern, aus dem Haus zu gehen
  • jemanden aussperren oder daran hindern, ins Haus zu kommen
  • alle Formen von Gewalt, welche u.U. unter den Tatbestand der Nötigung fallen können (z.B. wenn eine Person gezwungen wird, die Unterschrift zur Abmeldung bei der FREPO zu leisten). Darin eingeschlossen sind sämtliche Formen ökonomischer Gewalt im Sinne von Entziehung des Haushaltgeldes, Entziehung von Lebensgrundlagen (z.B. wenn eine Person ihre Kleider nicht mehr selber einkaufen kann/darf) und Vernachlässigung (z.B. wenn ärztliche Versorgung unterlassen wird)
  • Stalking

Sexuelle Gewalt

  • Alle sexuellen Handlungen, welche unter Einsatz von Drohungen oder Gewalt aufgezwungen werden.

Weitere Informationen

Kontakt

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM

Generalsekretariat
Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt - big
Kramgasse 20
3011 Bern

Tel. 031 633 50 33
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/direktion/ueber-die-direktion/dossiers/haeusliche_gewalt/definition