Häusliche Gewalt und Kinder
Sowohl direkte Misshandlung als auch das Miterleben häuslicher Gewalt sind ein Risiko für die kindliche Entwicklung. Neuere Forschungen zeigen deutlich, dass die Bedürfnisse der Kinder bei häuslicher Gewalt beachtet werden müssen.
Über die Hälfte der wiederholt von Gewalt Betroffenen lebten mit Kindern zusammen. Rund drei Viertel der befragten Mütter gehen davon aus, dass die Kinder die Gewalt miterlebt haben. Es muss davon ausgegangen werden, dass 30 – 60% der Kinder, die Häusliche Gewalt erleben, auch selbst misshandelt werden.
Der Kanton Bern trägt dieser Tatsache Rechnung und verfügt bereits heute über ein gutes generelles Unterstützungsnetz, das zum Wohle der von häuslicher Gewalt betroffenen Kinder genutzt werden kann.
Leitfaden zum Umgang mit Kindern bei häuslicher Gewalt
Der Regierungsrat hat einen Leitfaden genehmigt, der die Zuständigkeiten, Abläufe und Schnittstellen der Interventionskette gegen häusliche Gewalt festgelegt.
Grundprinzipien
- Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit für den gewaltbetroffenen Elternteil und das Kind
- Inverantwortungnahme sowie Beratung des gewaltausübenden Elternteils
- Erkennen von Häuslicher Gewalt und damit der Gefährdung des Kindeswohles sowie Berücksichtigen der Spezifik Häuslicher Gewalt
- Stärkung der Handlungskompetenzen aller befassten Stellen
- Gemeinsame Handlungsstrategien aller befassten Stellen
Inhalt
- Melderechte und –pflichten
- Zivilrechtlicher Kindesschutz
- Vormundschaftsbehörden und Zivilgerichte
- Schnittstelle zivil- und strafrechtlicher Kindesschutz
- Regierungsstatthalter
- Strafrechtlicher Kindesschutz
- Kantonspolizei
- Care Team
- Gerichtliche Strafverfolgungsbehörden
- Hilfsangebote
Häusliche Gewalt: Was kann die Schule tun?
Jede fünfte Frau erlebt ein oder mehrmals in ihrem Leben Gewalt durch ihren Partner.
Rund die Hälfte lebt mit Kindern zusammen, deren Wohl durch das Miterleben von Gewalt gefährdet wird. Von häuslicher Gewalt können alle betroffen sein – Kinder, Frauen und Männer aus allen Schichten.
Als Lehrperson können Sie auf vielfältige Weise mit häuslicher Gewalt konfrontiert sein.
- Sie erhalten aus dem Umfeld der Ihnen anvertrauten Kinder konkrete Hinweise.
- Sie erfahren in einem Gespräch mit einer Schülerin, einem Schüler oder einem Elternteil direkt davon.
- Sie schöpfen selber Verdacht und haben ein ungutes Gefühl, zum Beispiel, weil ein Kind sich in seinem Verhalten verändert.
Nun müssen Sie sich fragen, ob und wie Sie handeln. Es gibt akute Situationen, in denen entschlossenes Handeln erforderlich ist. Oft sind die Hinweise auf häusliche Gewalt jedoch subtil, und es braucht Fingerspitzengefühl und Sorgfalt im Umgang damit. Weitere Informationen finden Sie in der Broschüre "Häusliche Gewalt – Was kann die Schule tun?"
Hinweis
Schauen Sie hin, unterstützen Sie hilfsbedürftige Kinder und ihre Eltern!
Häusliche Gewalt wird immer noch stark tabuisiert – trotz neuer Gesetzesartikel und trotz vermehrten gesellschaftlichen Engagements.
Ihr wahres Ausmass wird zu wenig wahrgenommen. Nach neuesten Forschungsergebnissen ist das Miterleben von häuslicher Gewalt zwischen Eltern in seinen Folgen und seiner Intensität mit Kindesmisshandlung vergleichbar, auch wenn Kinder nicht direkt angegriffen werden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen auch, dass häusliche Gewalt und direkte Kindesmisshandlung oftmals in den gleichen Familien auftreten.
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•Leitfaden Kinder0611 (PDF, 152 KB, 18 Seiten)
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•Häusliche Gewalt Was kann die Schule tun? (PDF, 3.4 MB, 15 Seiten)
Weitere Informationen
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
Generalsekretariat
Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt - big
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. 031 633 50 33
Kontakt per E-Mail
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