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Häusliche Gewalt und Migration

 

Ausländische Personen sind überdurchschnittlich stark von häuslicher Gewalt betroffen. Dies zeigen verschiedene Erhebungen. Aus Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung scheuen sich viele der betroffenen Migrantinnen und Migranten davor, Hilfe zu holen und sich vom gewaltausübenden Partner zu trennen.

Die Bestrebungen gegen die häusliche Gewalt sind eine komplexe Aufgabe. Besonders schwierig ist die Aufgabe, ausländische Opfer von häuslicher Gewalt zu schützen. In dieser Hinsicht hat die Schweiz Handlungsbedarf, wie das Menschenrechtskomitee der Vereinten Nationen kürzlich aufzeigte.

Der typische Mechanismus bei häuslicher Gewalt sind Abhängigkeiten bei ungleichen Machtverhältnissen in Ehe und Partnerschaft. Dies hat oft zur Folge, dass insbesondere Ehefrauen Kontakte ausserhalb der Familie verboten und sie dadurch isoliert werden. Dies verunmöglicht ihnen auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Entsprechend ist es den Betroffenen nicht möglich, sich zu integrieren oder eigenständig ein Einkommen zu erzielen. Bei gewaltbetroffenen Migrantinnen und Migranten kommt erschwerend dazu, dass sie aus Angst vor dem Verlust der Aufenthaltsbewilligung keine Hilfe holen und beim gewaltausübenden Partner bleiben.

Die Verbesserung soll dadurch erreicht werden, dass die Migrationsbehörden und Fremdenpolizeien den Ermessensspielraum, den ihnen das neue Ausländergesetz bei der Frage der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligungen gibt, bei solchen Opfern auch anwenden.


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Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM

Generalsekretariat
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Tel. 031 633 50 33
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