Rechtliche Grundlagen
Die Polizei- und Militärdirektion erfüllt Aufgaben im Bereiche von Schutz und Sicherheit.
Sie koordiniert die sicherheitspolitischen Massnahmen im Kanton, besorgt namentlich personen- und sachbezogene polizeiliche Angelegenheiten, die Belange des Fahrzeug- und Schiffsverkehrs, des Ausländer- und des Asylrechts, des Personenstands- und des Bürgerrechtswesens, des Freiheitsentzugs, des Militärs sowie des Bevölkerungsschutzes und der Katastrophenhilfe und ist federführend in der Bereitstellung der Führungsorgane und Einsatzmittel für die Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.
Diese Aufgaben sind der Polizei- und Militärdirektion durch die folgenden organisationsrechtlichen Grundlagen zugewiesen:
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Org; Organisationsgesetz - BSG 152.01, Art. 30 und 36
Gesetz vom 20. Juni 1995 über die Organisation des Regierungsrates und der Verwaltung.
•Org; Organisationsgesetz - BSG 152.01, Art. 30 und 36 (Link) -
OrV; Organisationsverordnung - BSG 152.221.141
Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die über die Organisation und die Aufgaben der Polizei- und Militärdirektion.
•OrV; Organisationsverordnung - BSG 152.221.141 (Link)
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Hinweis
Die für die Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern und Ihren Aufgabenbereich relevanten Gesetzesgrundlagen finden sich in der Bernischen Systematischen Gesetzessammlung (BSG) im Ordner 5, Militär/Gesamtverteidigung und Katastrophenhilfe/Polizei.
Weitere gesetzliche Grundlagen finden Sie bei den entsprechenden Themen.
Weitere Informationen
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Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
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Tel. 031 633 47 23
Fax 031 633 54 60
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