Freiheitsentzug & Betreuung
Aktuell
17. Mai 2013 - Medienmitteilung
29. April 2013 - Medienmitteilung
21. März 2013 - Medienmitteilung
4. März 2013 - Medienmitteilung
Unsere Aufgaben
Das Amt für Freiheitsentzug und Betreuung ist verantwortlich für den Vollzug von Strafen und Massnahmen an Erwachsenen und Jugendlichen. Es stützt sich dabei auf die von Bernischen Gerichten gefällten Urteile.
In den Vollzugseinrichtungen werden zusätzlich auch zivilrechtliche Massnahmen (z.B. in Einzelfällen fürsorgerischer Freiheitsenzug), Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht (also Vorbereitungs- Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft), Prozesshaft (z.B. Untersuchungs- und Sicherheitshaft) sowie zivilrechtliche Erziehungsmassnahmen an Jugendlichen vollzogen.
Hinweis
Weitere Informationen zum Amt für Freiheitsentzug und Betreuung finden Sie im Bereich Organisation.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung
Schermenweg 5
Postfach 5059
3001 Bern
Tel. 031 635 60 11
Fax 031 635 60 12
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular