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Einweisung und Vollzug

Die Einweisung zum Vollzug einer Strafe oder Massnahme erfolgt bei erwachsenen Personen im Kanton Bern durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug gestützt auf ein Urteil. Die Abteilung entscheidet als kantonale Einweisungs- und Vollzugsbehörde über die generelle Ausgestaltung des Vollzugs.

Der eigentliche Vollzug erfolgt in einem Gefängnis oder in einer spezialisierten Einrichtung für den Straf- oder Massnahmenvollzug im Kanton Bern (Thorberg, Witzwil, Hindelbank oder St. Johannsen), oder bei Bedarf in einer ausserkantonalen Einrichtung.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB

Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
Eigerstrasse 73
3001 Bern

Tel. 031 633 72 50
Fax 031 633 72 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/freiheitsentzug-betreuung/einweisungsbehoerde/einweisung_und_vollzug