Einweisung und Vollzug
Die Einweisung zum Vollzug einer Strafe oder Massnahme erfolgt bei erwachsenen Personen im Kanton Bern durch die Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug gestützt auf ein Urteil. Die Abteilung entscheidet als kantonale Einweisungs- und Vollzugsbehörde über die generelle Ausgestaltung des Vollzugs.
Der eigentliche Vollzug erfolgt in einem •Gefängnis oder in einer spezialisierten Einrichtung für den Straf- oder Massnahmenvollzug im Kanton Bern (•Thorberg, •Witzwil, •Hindelbank oder •St. Johannsen), oder bei Bedarf in einer ausserkantonalen Einrichtung.
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Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB
Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
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3001 Bern
Tel. 031 633 72 50
Fax 031 633 72 51
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