Rechte des Opfers
Personen, welche durch eine Straftat unmittelbar beeinträchtigt worden sind (Opfer), werden auf begründetes Gesuch hin durch die Vollzugsbehörde über gewisse Daten die Täterin/den Täter betreffend informiert. Die Opfer können im Voraus über den Zeitpunkt und die Dauer von Hafturlauben, Vollzugsunterbrechung oder eine Entlassung orientiert werden. Weiter können die Opfer beantragen, dass sie benachrichtigt werden, sofern die verurteilte Person flüchtet bzw. wieder gefasst worden ist.
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Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB
Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
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Tel. 031 633 72 50
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