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Rechte des Opfers

Personen, welche durch eine Straftat unmittelbar beeinträchtigt worden sind (Opfer), werden auf begründetes Gesuch hin durch die Vollzugsbehörde über gewisse Daten die Täterin/den Täter betreffend informiert. Die Opfer können im Voraus über den Zeitpunkt und die Dauer von Hafturlauben, Vollzugsunterbrechung oder eine Entlassung orientiert werden. Weiter können die Opfer beantragen, dass sie benachrichtigt werden, sofern die verurteilte Person flüchtet bzw. wieder gefasst worden ist.


Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB

Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug
Eigerstrasse 73
3001 Bern

Tel. 031 633 72 50
Fax 031 633 72 51
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/freiheitsentzug-betreuung/einweisungsbehoerde/einweisung_und_vollzug/Rechte_des_Opfers