Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationen für Besuche

Auf dieser Seite werden Vorgehen und Bedingungen für Besuche bei eingewiesenen Personen beschrieben.

Private Besuche

Montag, Mittwoch und Freitag: 14:00 bis 16:00 Uhr

  • Insassen können pro Woche eine Stunde Besuch empfangen (1x1 Stunde oder 2x30 Minuten)
  • Pro Besuch sind aus Platzgründen max. 2 Personen zugelassen.
  • Jugendliche unter 18 Jahren müssen von einer erwachsenen Person begleitet werden.
  • Die Mitnahme von Tieren ist nicht erlaubt.
  • An offiziellen Feiertagen finden keine Besuchszeiten statt.
Für Besuche bei Personen im Strafvollzug, sowie in der Ausschaffungshaft benötigen Sie gültige Ausweispapiere (Pass oder Identitätskarte).

Amtliche Besuche (Behörden, Anwälte)

Montag bis Freitag: 07:00 bis 12:00 Uhr sowie 13:00 bis 18:00 Uhr

Amtliche Besuchstermine müssen telefonisch vorangemeldet werden.

Wichtig

Für den Besuch bei Insassen in Untersuchungshaft benötigen Sie eine gültige Besuchsbewilligung. Diese müssen Sie vor dem Besuch bei der zuständigen Untersuchungsbehörde (in der Regel bei der zuständigen Staatsanwaltschaft) einholen und am Besuchstag mitbringen.

Pakete, Post und Gaben

Insassen haben das Recht Briefe zu versenden und zu empfangen.

Pakete und persönliche Gaben werden monatlich im Umfang von max. 3 kg pro Person angenommen. Im Geburts-Monat, sowie an Ostern und Weihnachten sind zusätzlich je 3 kg erlaubt.

Pakete und Geschenke, welche von der zahlen- und mengenmässigen Beschränkung her unzulässig sind, werden zurückgewiesen, kostenpflichtig zurückgesandt oder entsorgt.

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