Logo Kanton Bern / Canton de BerneAmt für Justizvollzug

Informationen für Besuche und Einweisung

Besuche bei Eingewiesenen

Besucherinformationen

Besuche sind zu folgenden Zeiten möglich, sofern ein Besuchszimmer verfügbar ist:

Im Normalvollzug, Langzeitvollzug, Integrationsvollzug sowie im Sicherheitsvollzug B 

Von Montag bis Freitag: 

08:15 bis 09:15, 09:30 bis 10:30 und 10:45 bis 11:45 Uhr

13:15 bis 14:15, 14:30 bis 15:30 und 15:45 bis 16:45 Uhr 

An Samstagen und Sonntagen sowie an Feiertagen*, welche nicht auf Samstage und Sonntage fallen:

 13:50 bis 14:50 und 15:00 bis 16:00 Uhr 

* Neujahrstag, Berchtoldstag, Karfreitag, Ostern, Ostermontag, Auffahrt, Pfingsten, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachtstag, Stephanstag.

Im Sicherheitsvollzug A 

Von Montag bis Freitag: 

8.15 bis 11:15 und 13:15 bis 16:15 Uhr

Das Formular zur Erstregistrierung als Besucher/in und/oder Bildtelefonie-Partner/in finden Sie hier: Formular

Gemäss Artikel 75 Absatz 1 im Strafgesetzbuch gelten im schweizerischen Strafvollzug folgende Vollzugsgrundsätze:

Der Strafvollzug hat das soziale Verhalten des Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, schädlichen Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen.

Um diese Vollzugsgrundsätze zu verwirklichen, unterstützt die JVA Thorberg den Kontakt von Gefangenen zu Angehörigen und anderen Bezugspersonen. Ein Kontakt ist wie folgt möglich:

  • Besuch von Angehörigen und anderen Bezugspersonen in der JVA
  • per Bildtelefonie
  • per Zellentelefon
  • per Brief
  • über die Zusendung von Pakete
  • im Rahmen (begleiteter) Ausgänge und Urlaube

Genauere Informationen zu den Bedingungen, die in Bezug auf die unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten gelten, entnehmen Sie dem Merkblatt für Angehörige und andere Bezugspersonen. Dieses finden Sie hier: Merkblatt

Unterstützen Sie die Gefangenen und die Mitarbeitenden der JVA, indem Sie die vorgeschriebenen Bedingungen zu den unterschiedlichen Kontaktmöglichkeiten einhalten.

Informationen für Einweiser

Bitte beachten:

Informationen zu Führungen

Aufgrund des Coronavirus finden in der JVA Thorberg bis auf weiteres keine Führungen statt. Besten Dank für das Verständnis.

  • Forensisch-Psychiatrischer Dienst (FPD)

  • Strafvollzugskonkordat NWI

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