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Pakete und Briefe

Für den Postverkehr mit Gefangenen in den Anstalten Witzwil gilt die folgende Anschrift:

Name Vorname
Postfach 10
3236 Gampelen

Der Briefverkehr ist unbeschränkt möglich.

Die Gefangenen können zwei Mal im Jahr Pakete erhalten:

  • Am eigenen Geburtstag:
    Diese Pakete müssen 8 Kalendertage vor bzw. nach dem Geburtstag des Gefangenen aufgegeben werden (Datum Poststempel). Der Gefangene darf insgesamt maximal 4 Pakete erhalten.

  • An Weihnachten/zum Jahreswechsel:
    Diese Pakete können während des ganzen Monats Dezember aufgegeben werden (Datum Poststempel). Der Gefangene darf insgesamt maximal 4 Pakete erhalten.

Bedingungen für den Postverkehr

  • Eingehende Post wird auf unerlaubte Gegenstände kontrolliert.
  • Ausgehende Briefpost muss vom Gefangenen frankiert werden und kann stichprobenweise überprüft werden.
  • Bei Missbrauch des Postverkehrs (z. B. Drogen-, Geldschmuggel) können der Postverkehr sowie die Besuchszulassung eingeschränkt oder unterbunden werden.
  • Eine separate Liste (PDF, 52 KB, 2 Seiten) gibt Auskunft über die erlaubten Produkte für Pakete.
  • Ein Paket darf die Masse des Postpaketes PostPac 4 (480mm x 260mm x 165mm) nicht überschreiten. Das Maximalgewicht beträgt 5 kg.

Weitere Informationen

Kontakt

Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB

Anstalten Witzwil
Witzwilstrasse
3236 Gampelen

Tel. 031 635 65 11
Fax 031 635 65 12
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/freiheitsentzug-betreuung/vollzugseinrichtungen_erwachsene/anstalten_witzwil/besucherinformationen/fuer_angehoerigeundbekanntevongefangenen/pakete_und_briefe