Pakete und Briefe
Für den Postverkehr mit Gefangenen in den Anstalten Witzwil gilt die folgende Anschrift:
Name Vorname
Postfach 10
3236 Gampelen
Der Briefverkehr ist unbeschränkt möglich.
Die Gefangenen können zwei Mal im Jahr Pakete erhalten:
Am eigenen Geburtstag:
Diese Pakete müssen 8 Kalendertage vor bzw. nach dem Geburtstag des Gefangenen aufgegeben werden (Datum Poststempel). Der Gefangene darf insgesamt maximal 4 Pakete erhalten.An Weihnachten/zum Jahreswechsel:
Diese Pakete können während des ganzen Monats Dezember aufgegeben werden (Datum Poststempel). Der Gefangene darf insgesamt maximal 4 Pakete erhalten.
Bedingungen für den Postverkehr
- Eingehende Post wird auf unerlaubte Gegenstände kontrolliert.
- Ausgehende Briefpost muss vom Gefangenen frankiert werden und kann stichprobenweise überprüft werden.
- Bei Missbrauch des Postverkehrs (z. B. Drogen-, Geldschmuggel) können der Postverkehr sowie die Besuchszulassung eingeschränkt oder unterbunden werden.
- Eine separate •Liste (PDF, 52 KB, 2 Seiten) gibt Auskunft über die erlaubten Produkte für Pakete.
- Ein Paket darf die Masse des Postpaketes PostPac 4 (480mm x 260mm x 165mm) nicht überschreiten. Das Maximalgewicht beträgt 5 kg.
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB
Anstalten Witzwil
Witzwilstrasse
3236 Gampelen
Tel. 031 635 65 11
Fax 031 635 65 12
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular