Vollzugsplan
In Absprache mit allen beteiligten internen Stellen wird mit jedem Eingewiesenen ein
Vollzugsplan erstellt. Dieser wird regelmässig überprüft und umfasst u.a.:
- eine Problemdefinition, die sich an der laut psychiatrischem Gutachten vorliegenden psychischen Störung orientiert
- die Behandlungsziele und das Behandlungssetting
- Sicherheitsrelevante Aspekte (Vollzugsöffnungen / Rückfallrisiko)
- Aus- und Weiterbildungsziele und -möglichkeiten
- Sinnvolles Freizeitverhalten
- Sukzessive Öffnung von weitergehenden Übungsfeldern (Urlaube / Progression)
- Aufbau und Pflege eines externen sozialen Netzes
- Wiedergutmachung in Zusammenarbeit mit der Opferhilfe
- Finanz- und Schuldenmanagement (Aspekte der Sozialarbeit)
Weitere Informationen
Kontakt
Amt für Freiheitsentzug und Betreuung FB
Massnahmenzentrum
St. Johannsen
2525 Le Landeron
Tel. 032 338 88 33
Fax 032 338 88 20
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