Willkommen beim Lotterie- und Sportfonds des Kantons Bern
Die Kantone der deutschen Schweiz und des Tessins sind Genossenschafter von Swisslos. Sie erhalten jährlich eine Gewinnausschüttung von Swisslos. Diese Lotteriemittel sind für gemeinnützige und wohltätige Zwecke einzusetzen. Vorhaben in den Bereichen Kultur und Sport entsprechen anerkanntermassen diesen Zwecken.
Das Geschäftsfeld Fonds und Bewilligungen (FOBE) im Generalsekretariat der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern führt den Lotteriefonds und den Sportfonds, welche aus diesen Lotteriemitteln geäufnet werden. Das Amt für Kultur der Erziehungsdirektion führt den Kulturförderungsfonds, welcher aus dem Lotteriefonds und aus Steuereinnahmen gespeist wird.
Nachstehende Abbildung veranschaulicht die grundlegenden Finanzflüsse und Zuwendungsbereiche der jeweiligen Fonds im Kanton Bern:

Bild vergrössern (Öffnet ein neues Fenster) Lotterie-, Sport- und Kulturförderungsfonds im Kanton Bern
Das Geschäftsfeld Fonds- und Bewilligungen bereitet die Beitragszusicherungen der finanzkompetenten Organe für Beiträge aus dem Lotterie- und dem Sportfonds vor. Zudem erteilen wir Bewilligungen für kantonale •Kleinlotterien.
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