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Voraussetzungen für einen Beitrag

Die wichtigsten Grundsätze für eine Beitragsgewährung sind:

  • Gesuche müssen zwingend vor Inangriffnahme eines Vorhabens eingereicht werden. Die Inangriffnahme beginnt mit der Umsetzung (Spatenstich), nicht mit der Konzeptarbeit (Vorarbeiten). Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
  • Das Vorhaben muss einem der vorgesehenen Zuwendungsbereiche zugeordnet werden können: Kultur, Denkmalpflege, Heimatschutz, Naturschutz, Umweltschutz, Katastrophenhilfe, Entwicklungshilfe, Wissenschaft, Tourismus, öffentlicher Verkehr, Wirtschaftsförderung, gemeinnützige und wohltätige Vorhaben.
  • Gesuchsteller: Es werden vor allem Stiftungen und Vereine unterstützt. Auch unterstützt werden können öffentlich-rechtliche Körperschaften, sofern das Vorhaben nicht zu den von Gesetzes wegen zu erfüllenden Aufgaben gehört (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen). Grundsätzlich nicht unterstützt werden gewinnorientierte Unternehmungen (AGs, GmbHs) und Vorhaben von Privatpersonen.
  • Bezug zum Kanton Bern: Der Sitz des Gesuchstellers und/oder der Ort der Umsetzung des Vorhabens müssen im Kanton Bern liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss das Vorhaben für den Kanton Bern von erheblicher Bedeutung sein.
  • Beiträge werden an Vorhaben von bleibendem Wert ausgerichtet.
  • Veranstaltungen können nur ausnahmsweise unterstützt werden und nur, wenn sie von mindestens überregionaler Bedeutung sind und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind.
  • Vorhaben mit überwiegend politischer, ideologischer und religiöser Zielsetzung werden nicht unterstützt.
  • Beitragszusicherungen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
  • Der Lotteriefonds ist berechtigt, die Vorlage jeglicher zweckdienlicher Unterlagen einzufordern.
  • Es werden nur à fonds perdu-Beiträge ausgerichtet, keine Darlehen.
  • Grundsätzlich kann ein Gesuchsteller pro Kalenderjahr nur einmal einen Beitrag erhalten.
  • Der Lotteriefonds unterstützt Vorhaben subsidiär. Der Gesuchsteller muss eine möglichst breit abgestützte Finanzierung und angemessene Eigenleistungen vorweisen können (Finanzierungsplan).
  • Der Beitragssatz beträgt in der Regel 15, 20, 30 oder 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.
  • Für Gesuchsteller besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Lotteriefonds.

Weitere Informationen

Kontakt

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM

Fonds und Bewilligungen - Lotteriefonds
Kramgasse 20
3011 Bern

Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

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