Voraussetzungen für einen Beitrag
Die wichtigsten Grundsätze für eine Beitragsgewährung sind:
- Gesuche müssen zwingend vor Inangriffnahme eines Vorhabens eingereicht werden. Die Inangriffnahme beginnt mit der Umsetzung (Spatenstich), nicht mit der Konzeptarbeit (Vorarbeiten). Auf nachträglich eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
- Das Vorhaben muss einem der vorgesehenen Zuwendungsbereiche zugeordnet werden können: Kultur, Denkmalpflege, Heimatschutz, Naturschutz, Umweltschutz, Katastrophenhilfe, Entwicklungshilfe, Wissenschaft, Tourismus, öffentlicher Verkehr, Wirtschaftsförderung, gemeinnützige und wohltätige Vorhaben.
- Gesuchsteller: Es werden vor allem Stiftungen und Vereine unterstützt. Auch unterstützt werden können öffentlich-rechtliche Körperschaften, sofern das Vorhaben nicht zu den von Gesetzes wegen zu erfüllenden Aufgaben gehört (öffentlich-rechtliche Verpflichtungen). Grundsätzlich nicht unterstützt werden gewinnorientierte Unternehmungen (AGs, GmbHs) und Vorhaben von Privatpersonen.
- Bezug zum Kanton Bern: Der Sitz des Gesuchstellers und/oder der Ort der Umsetzung des Vorhabens müssen im Kanton Bern liegen. Wenn dies nicht der Fall ist, muss das Vorhaben für den Kanton Bern von erheblicher Bedeutung sein.
- Beiträge werden an Vorhaben von bleibendem Wert ausgerichtet.
- Veranstaltungen können nur ausnahmsweise unterstützt werden und nur, wenn sie von mindestens überregionaler Bedeutung sind und einer breiten Öffentlichkeit zugänglich sind.
- Vorhaben mit überwiegend politischer, ideologischer und religiöser Zielsetzung werden nicht unterstützt.
- Beitragszusicherungen können mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
- Der Lotteriefonds ist berechtigt, die Vorlage jeglicher zweckdienlicher Unterlagen einzufordern.
- Es werden nur à fonds perdu-Beiträge ausgerichtet, keine Darlehen.
- Grundsätzlich kann ein Gesuchsteller pro Kalenderjahr nur einmal einen Beitrag erhalten.
- Der Lotteriefonds unterstützt Vorhaben subsidiär. Der Gesuchsteller muss eine möglichst breit abgestützte Finanzierung und angemessene Eigenleistungen vorweisen können (Finanzierungsplan).
- Der Beitragssatz beträgt in der Regel 15, 20, 30 oder 40 Prozent der anrechenbaren Kosten.
- Für Gesuchsteller besteht kein Rechtsanspruch auf die Ausrichtung von Beiträgen aus dem Lotteriefonds.
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Merkblatt zur Einreichung von Gesuchen (PDF, 37 KB, 2 Seiten)
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Checkliste Unterlagen (PDF, 34 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
Fonds und Bewilligungen - Lotteriefonds
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
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