Was wird aus dem Lotteriefonds unterstützt?
Gestützt auf das kantonale •Lotteriegesetz und die •Lotterieverordnung werden Mittel aus dem Lotteriefonds für eine Vielzahl von gemeinnützigen oder wohltätigen Projekten in folgenden Bereichen verwendet:
- Kulturelle Einrichtungen, Publikationen
- Denkmalpflege
- Heimatschutz
- Naturschutz
- Umweltschutz
- Katastrophenhilfe
- Entwicklungshilfe
- Publikationen und wissenschaftliche Projekte von allgemeinem Interesse
- Besondere Vorhaben im Bereich des öffentlichen Verkehrs
- Förderung des Tourismus
- allgemeine regionale Wirtschaftsförderung
- gemeinnützige und wohltätige Vorhaben, Institutionen und Vereine
Zusätzlich wird aus dem Lotteriefonds der •Sportfonds (Vorhaben im Bereich des Sports) sowie der •Fonds für kulturelle Aktionen (kulturelle Veranstaltungen, Publikationen, CDs etc.) gespeist. Beitragsgesuche, welche diese Bereiche betreffen, sind direkt an die zuständigen Stellen zu richten.
Weitere Informationen
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
Fonds und Bewilligungen - Lotteriefonds
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
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