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Einreichefrist für Gesuche um einen Beitrag an die Anschaffungen und Reparaturen von Sportmaterial
22. November 2011
Nach der gültigen Regelung können Rechnungen des laufenden und des vorausgegangenen Jahres eingereicht werden. Massgebend sind das Rechnungsdatum sowie das Eintreffen des Gesuches beim Sportfonds. Ab 1. Januar 2012 können somit nur noch Rechnungen der Jahre 2011 und 2012 eingereicht werden.