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Bau und Instandsetzung von Sportanlagen und -bauten

Für Sportanlagen und -bauten, welche der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, können Beiträge aus den Sportfonds ausgerichtet werden.

Von einer Subventionierung sind jene Anlagen ausgeschlossen, für welche eine gesetzliche Beitragspflicht des Gemeinwesens besteht sowie Anlagen mit kommerzieller Ausrichtung (Fitnesszentren, private Sportschulen etc.).

Gesuche:

Gesuche um Beiträge an den Bau und den Unterhalt von Sportanlagen sind vor Baubeginn (Spatenstich) einzureichen.

Hinweis

Weitere Bestimmungen können der Wegleitung (PDF, 1.1 MB, 20 Seiten) entnommen werden.

Mehr zum Thema

  • Wir bitten Sie, dieses Merkblatt bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Kunststoff-Sportflächen zu beachten. Es empfiehlt sich, bei der Inangriffnahme eines neuen Projekts frühzeitig und dem AWA Amt für Wasser und Abfall Kontakt aufzunehmen. Die Mitarbeitenden der Fachbereiche Grundwasserschutz und Altlast sowie Industrie und Gewerbe werden Ihnen gerne die nötigen Auskünfte erteilen.

Weitere Informationen

Kontakt

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM

Fonds und Bewilligungen - Sportfonds
Kramgasse 20
3011 Bern

Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/sportfonds/sportanlagen