Bau und Unterhalt von Sportanlagen
Beiträge aus dem Sportfonds können an Trägerschaften gewährt werden, die Sportanlagen erstellen, welche auch der breiten Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Von einer Subventionierung sind alle Anlagen ausgeschlossen, bei welchen eine gesetzliche Beitragspflicht des Gemeinwesens besteht sowie Anlagen mit kommerzieller Ausrichtung (Fitnesszentren, private Sportschulen etc.).
Gesuche:
Gesuche um Beiträge an den Bau und den Unterhalt von Sportanlagen sind vor Baubeginn (Spatenstich) einzureichen.
Formular für Beiträge an Bau und Unterhalt von Sportanlagen (PDF, 262 KB, 1 Seite)
Hinweis
Weitere Bestimmungen können der Wegleitung (PDF, 379 KB, 16 Seiten) entnommen werden.
Telefonische Auskünfte:
Sportfonds des Kantons Bern
Sportanlagen
René Bieri
Tel. 031 633 53 42
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Kunststoff-Sportplätze und Kunstrasenfelder (PDF, 39 KB, 3 Seiten)
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Wir bitten Sie, dieses Merkblatt bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Kunststoff-Sportflächen zu beachten. Es empfiehlt sich, bei der Inangriffnahme eines neuen Projekts frühzeitig und dem AWA Amt für Wasser und Abfall Kontakt aufzunehmen. Die Mitarbeitenden der Fachbereiche Grundwasserschutz und Altlast sowie Industrie und Gewerbe werden Ihnen gerne die nötigen Auskünfte erteilen.
Weitere Informationen
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
Fonds und Bewilligungen - Sportfonds
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular