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Anschaffung und Reparatur von Sportmaterial

Beiträge aus dem Sportfonds können an Sportvereine /-verbände und Gemeinden für die Anschaffung und Reparatur von mobilem Sportmaterial gewährt werden.

Grundsätzlich kann Sportmaterial subventioniert werden, wenn es

  • für die Ausübung der entsprechenden Sportart notwendig ist
  • von mehreren Personen regelmässig benützt wird und im Besitz des Vereins / Verbandes bleibt
  • im vorangegangenen Jahr und/oder im Laufjahr angeschafft wurde.

Für grosse Sportgeräte sind Maximalbeiträge formuliert.

Gesuche:

  • Die Gesuche sind über die Sportfondsverantwortlichen der Verbände einzureichen.
  • Eine vorgängige Gesuchseingabe wird nicht verlangt.
  • Beiträge an Rechnungen können nur ausgerichtet werden, wenn diese auf den gesuchstellenden Verein / Verband bzw. die gesuchstellende Gemeinde ausgestellt und auch tatsächlich von ihm bzw. ihr bezahlt worden sind. Keine Originalrechnungen, nur Rechnungskopien und Kopien der Zahlungsbestätigungen beilegen!

Hinweis

Weitere Bestimmungen können der Wegleitung (PDF, 379 KB, 16 Seiten) entnommen werden.

Telefonische Auskünfte:

Sportfonds des Kantons Bern
Sportmaterial
Susanna Krenger
Tel. 031 633 53 41 (Mo, Mi, Fr ganzer Tag und Di Nachmittag)


Weitere Informationen

Kontakt

Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM

Fonds und Bewilligungen - Sportfonds
Kramgasse 20
3011 Bern

Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/lotteriefonds/lotteriefonds/sportfonds/sportmaterial