Anschaffung und Reparatur von Sportmaterial
Beiträge aus dem Sportfonds können an Sportvereine /-verbände und Gemeinden für die Anschaffung und Reparatur von mobilem Sportmaterial gewährt werden.
Grundsätzlich kann Sportmaterial subventioniert werden, wenn es
- für die Ausübung der entsprechenden Sportart notwendig ist
- von mehreren Personen regelmässig benützt wird und im Besitz des Vereins / Verbandes bleibt
- im vorangegangenen Jahr und/oder im Laufjahr angeschafft wurde.
Für grosse Sportgeräte sind Maximalbeiträge formuliert.
Gesuche:
- Die Gesuche sind über die Sportfondsverantwortlichen der Verbände einzureichen.
- Eine vorgängige Gesuchseingabe wird nicht verlangt.
- Beiträge an Rechnungen können nur ausgerichtet werden, wenn diese auf den gesuchstellenden Verein / Verband bzw. die gesuchstellende Gemeinde ausgestellt und auch tatsächlich von ihm bzw. ihr bezahlt worden sind. Keine Originalrechnungen, nur Rechnungskopien und Kopien der Zahlungsbestätigungen beilegen!
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Formular für Beiträge an die Anschaffung und Reparatur von Sportmaterial (PDF, 252 KB, 1 Seite)
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Verzeichnis der Sportfondsverantwortlichen der Verbände (PDF, 188 KB, 10 Seiten)
Hinweis
Weitere Bestimmungen können der Wegleitung (PDF, 379 KB, 16 Seiten) entnommen werden.
Telefonische Auskünfte:
Sportfonds des Kantons Bern
Sportmaterial
Susanna Krenger
Tel. 031 633 53 41 (Mo, Mi, Fr ganzer Tag und Di Nachmittag)
Weitere Informationen
Kontakt
Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern POM
Fonds und Bewilligungen - Sportfonds
Kramgasse 20
3011 Bern
Tel. 031 633 40 60
Fax 031 633 53 21
Kontakt per E-Mail
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