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Arbeiten mit Ausweis N (Asylsuchende)

Da die meisten Asylsuchenden mittellos sind und eine fortgesetzte Fürsorgeabhängigkeit aus sozialen und wirtschaftlichen Gründen möglichst verhindert werden soll, können sie unter folgenden Voraussetzungen arbeiten:


  • Die Person ist nicht mehr vom Arbeitsverbot betroffen. Dieses dauert ab Einreichung des Asylgesuchs drei Monate. Wenn innerhalb dieser drei Monate ein erstinstanzlicher Asylentscheid vorliegt, verlängert sich das Arbeitsverbot auf insgesamt sechs Monate.
  • Die Vorrangsregelung wurde eingehalten. Vorrang auf dem Arbeitsmarkt haben Schweizer/innen, Personen mit Ausweis C, B, und F sowie sämtliche Personen, die Anspruch auf Leistungen der Arbeitslosenversicherung haben.
  • Die Arbeitgebenden halten die berufs- und ortsüblichen Anstellungsbedingungen ein.
  • Der Migrationsdienst des Kantons Bern, Dienststelle Soziales, hat einen positiven arbeitsmarktlichen Vorentscheid gefällt.
  • Die Arbeitsbewilligung der Fremdenpolizeibehörden der Städte Bern, Biel und Thun oder des Migrationsdienstes des Kantons Bern liegt vor.

Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Arbeitsmarkt
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 42 66
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag–Freitag
10.00–16.00

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/arbeiten_mit_ausweisnasylsuchende