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Zuständigkeiten

Die Zuständigkeiten der Migrationsbehörden im Kanton Bern für die Erteilung oder Verlängerung einer Arbeitsbewilligung

Bei Firmenhauptsitz

Vorgehen

In der Stadt Bern

Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Berner Wirtschaft (beco) ein. Der Entscheid darüber liegt bei der Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern.

In der Stadt Thun

Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Berner Wirtschaft (beco). Der Entscheid darüber liegt bei der Einwohnerdienste der Stadt Thun.

In der Stadt Biel

Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Berner Wirtschaft (beco) ein. Der Entscheid darüber liegt bei der Dienststelle Ausländerinnen und Ausländer der Stadt Biel.

Im Kanton Bern

Reichen Sie Ihr Gesuch sowie eine gut lesbare Passkopie bei der Berner Wirtschaft (beco) ein. Der Entscheid liegt beim Migrationsdienst des Kantons Bern.

Zuständigkeiten nach Herkunftsland und Art der Erwerbstätigkeit

Herkunftsland ausländischer Person Art der Erwerbstätigkeit Kontaktadresse
 EU-17 selbständig oder unselbständig Migrationsdienst des Kantons Bern
Einreise und Aufenthalt
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 53 15
Fax  031 633 42 40

Mo-Fr 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.00 Uhr
EU-8 und EU-2 selbständig Migrationsdienst des Kantons Bern
Einreise und Aufenthalt
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 53 15
Fax  031 633 42 40

Mo-Fr 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.00 Uhr
 EU-8 und EU-2 unselbständig

beco
Berner Wirtschaft
Economie bernoise

Telefon 031 633 57 50
Telefax 031 633 57 59

Drittstaaten selbständig oder unselbständig

beco
Berner Wirtschaft
Economie bernoise

Telefon 031 633 57 50
Telefax 031 633 57 59


Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Kundenzentrum
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 53 15
Fax 031 633 42 40
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Schalter
Montag–Freitag
10.00–16.00

Callcenter
Montag–Freitag
09.00–11.00
14.00–16.00

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/aufenthalt_in_derschweiz/zustaendigkeiten