Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten der Migrationsbehörden im Kanton Bern für die Erteilung oder Verlängerung einer Arbeitsbewilligung
Bei Firmenhauptsitz |
Vorgehen |
|---|---|
| In der Stadt Bern | Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Berner Wirtschaft (beco) ein. Der Entscheid darüber liegt bei der Link öffnet in einem neuen Fenster.Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern. |
| In der Stadt Thun | Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Berner Wirtschaft (beco). Der Entscheid darüber liegt bei der Link öffnet in einem neuen Fenster.Einwohnerdienste der Stadt Thun. |
| In der Stadt Biel | Reichen Sie Ihr Gesuch bei der Berner Wirtschaft (beco) ein. Der Entscheid darüber liegt bei der Link öffnet in einem neuen Fenster.Dienststelle Ausländerinnen und Ausländer der Stadt Biel. |
| Im Kanton Bern | Reichen Sie Ihr Gesuch sowie eine gut lesbare Passkopie bei der Berner Wirtschaft (beco) ein. Der Entscheid liegt beim Migrationsdienst des Kantons Bern. |
Zuständigkeiten nach Herkunftsland und Art der Erwerbstätigkeit
| Herkunftsland ausländischer Person | Art der Erwerbstätigkeit | Kontaktadresse |
|---|---|---|
| EU-17 | selbständig oder unselbständig | Migrationsdienst des Kantons Bern Einreise und Aufenthalt Eigerstrasse 73 3011 Bern Tel. 031 633 53 15 Fax 031 633 42 40 Mo-Fr 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.00 Uhr |
| EU-8 und EU-2 | selbständig | Migrationsdienst des Kantons Bern Einreise und Aufenthalt Eigerstrasse 73 3011 Bern Tel. 031 633 53 15 Fax 031 633 42 40 Mo-Fr 09.00 - 11.30 und 13.30 - 16.00 Uhr |
| EU-8 und EU-2 | unselbständig | beco Telefon 031 633 57 50 |
| Drittstaaten | selbständig oder unselbständig | beco Telefon 031 633 57 50 |
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Migrationsdienst des Kantons Bern
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Fax 031 633 42 40
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