Aufenthaltsbewilligung
Wenn Sie in die Schweiz eingereist sind, dürfen Sie sich ohne Bewilligung als Tourist höchstens drei Monate im Land aufhalten, oder aber solange das Visum gültig ist. Möchten Sie als ausländische Person für mehr als drei Monate in der Schweiz bleiben, müssen Sie sich bei Ihrer Wohngemeinde in der Schweiz anmelden und eine Aufenthaltsbewilligung beantragen.
Die Wohngemeinde ist für fast alle Fragen im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Schweiz die erste Anlaufstelle. Sie reicht Ihren Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung an den Migrationsdienst weiter und dieser entscheidet anschliessend, ob dem Gesuch entsprochen werden kann.
Wenn Sie in die Schweiz einreisen um hier zu arbeiten, müssen Sie sich innert 14 Tagen, jedoch vor Stellenantritt, bei der Wohnortgemeinde melden.
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Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 53 15
Fax 031 633 42 40
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