Familiennachzug
Sinn und Zweck des Familiennachzugs ist es, das Zusammenleben der gesamten Familie zu ermöglichen und rechtlich abzusichern. Bevor der Familiennachzug bewilligt werden kann, ist deshalb abzuklären, wo sich in Zukunft das Zentrum des Familienlebens befinden wird. Liegt der Schwerpunkt weiterhin im Ausland, sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllt. Der Lebensmittelpunkt der Familie liegt in der Schweiz, wenn sich beide Ehepartner und alle Kinder, die ihrer Betreuung bedürfen, hier aufhalten werden.
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Familiennachzug im Kanton Bern (PDF, 496 KB, 4 Seiten)
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