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Zuständige Behörden

Je nach der Art Ihres Anliegens sind unterschiedliche Behörden zuständig. Hier finden Sie eine Übersicht über die richtigen Kontaktstellen für die Themen Einreise und Aufenthalt, Arbeit und Asyl.

Einreise und Aufenthalt

Es hängt von Ihrem Wohnsitz ab, welche Behörde Ihr Anliegen bearbeitet. Die Städte Bern, Biel und Thun haben eigene verantwortliche Stellen, für alle Personen im übrigen Kantonsgebiet ist der Migrationsdienst des Kantons Bern zuständig.

Wählen Sie die zutreffende Option. Die Angabe bezieht sich auf Ihren Wohnsitz, wenn Sie bereits in der Schweiz leben. Andernfalls ist es der Ort, an dem Sie voraussichtlich wohnen werden.  

Arbeit

Stammen Sie aus den EU-/EFTA-Staaten und wollen einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit von über 90 Tagen nachgehen? Dann melden Sie sich auf der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde an und stellen Sie dort ein Aufenthaltsgesuch. Die Zuständigkeit für den Entscheid liegt anschliessend je nach Wohnort bei den Migrationsbehörden der Städte Bern, Biel, Thun oder des Kantons Bern.

In allen anderen Fällen ist das Amt für Wirtschaft des Kantons Bern für Ihr Anliegen zuständig. Informieren Sie sich auf dessen Seite über das Vorgehen:

  • Ausländische Erwerbstätige - Amt für Wirtschaft

Asyl

Der Migrationsdienst sorgt für die Unterbringung und Betreuung von rechtskräftig abgewiesenen, ausreisepflichtigen Asylsuchenden. Ausserdem obliegt ihm der Vollzug der Wegweisungsentscheide.

Für alle übrigen Belange der Asyl- und Flüchtlingssozialhilfe ist die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion zuständig.

Amt für Integration und Soziales
Abteilung Asyl und Flüchtlinge
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8

Telefon +41 31 636 53 00

E-Mail info.asyl@be.ch

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