Asyl in der Schweiz
Aktuell
27. April 2012
Betroffenheit über die Schrecken des zweiten Weltkrieges veranlasste die internationale Staatengemeinschaft, 1951 in der Schweiz eine Schutzvereinbarung zu schliessen: Einzelpersonen und Gruppen sollten durch die Genfer Flüchtlingskonvention besser vor politischer Unterdrückung, Verfolgung, Gewalt und Rassismus geschützt werden.
Die Schweiz bietet verfolgten Personen Schutz, sie ist ein sicherer Hafen für Verfolgte.
Der Migrationsdienst des Kantons Bern sorgt während dem Asylverfahren des Bundes für Unterstützung, Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden. Er muss aber auch die Wegweisung vollziehen, wenn ein Asylgesuch abgelehnt worden ist.
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Soziales
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