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Asyl in der Schweiz

Betroffenheit über die Schrecken des zweiten Weltkrieges veranlasste die internationale Staatengemeinschaft, 1951 in der Schweiz eine Schutzvereinbarung zu schliessen: Einzelpersonen und Gruppen sollten durch die Genfer Flüchtlingskonvention besser vor politischer Unterdrückung, Verfolgung, Gewalt und Rassismus geschützt werden.

Die Schweiz bietet verfolgten Personen Schutz, sie ist ein sicherer Hafen für Verfolgte.

Der Migrationsdienst des Kantons Bern sorgt während dem Asylverfahren des Bundes für Unterstützung, Betreuung und Unterbringung der Asylsuchenden. Er muss aber auch die Wegweisung vollziehen, wenn ein Asylgesuch abgelehnt worden ist.


Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Soziales
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 55 77
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
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Öffnungszeiten
Mo-Do
08.00–12.00/13.30–17.00
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08.00–12.00/13.30–16.30

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Wegbeschrieb (PDF, 53 KB, 1 Seite)

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl