Arbeit
Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene können in der Schweiz nur mit einer Bewilligung arbeiten. Dazu müssen die Arbeitgeber beim Migrationsdienst ein Gesuch einreichen.
Arbeiten mit einem monatlichen Bruttogehalt von bis CHF 400 können über eine Bewilligung für kurzfristige Erwerbseinsätze geregelt werden. Diese Bewilligung wird nicht einzelnen Personen, sondern den zuständigen Sozialhilfestellen gewährt.
Wer schwarz, also ohne Bewilligung, arbeitet oder solche Personen anstellt, wird bestraft.
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Kontakt
Migrationsdienst des Kantons Bern
Arbeitsmarkt
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 42 66
Fax 031 633 42 05
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