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Arbeiten mit Ausweis F

Personen mit Ausweis F sind nicht der Vorrangsregelung unterstellt und erhalten in der Regel eine Arbeitsbewilligung. Vor der Arbeitsaufnahme müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es muss ein Gesuch zum Stellenantritt (PDF, 259 KB, 2 Seiten) eingereicht werden.
  • Die Arbeitgebenden halten die berufs- und ortsüblichen Anstellungsbedingungen ein.
  • Der Migrationsdienst des Kantons Bern, Dienststelle Soziales, hat einen positiven arbeitsmarktlichen Vorentscheid gefällt.
  • Die Arbeitsbewilligung der Fremdenpolizeibehörden der Städte Bern, Biel und Thun oder des Migrationsdienstes des Kantons Bern liegt vor.


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Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Arbeitsmarkt
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 42 66
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten

Montag–Freitag
10.00–16.00

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/arbeiten/anstellung_mit_f-ausweis