Asylverfahren
Unabhängig von der Art der Einreise müssen sich alle Asylsuchenden bei einem der vier Empfangs- und Verfahrenszentren in Chiasso, Vallorbe, Basel oder Kreuzlingen melden. Dort beginnt das Asylverfahren mit der erkennungsdienstlichen Behandlung, Registrierung und einer ersten kurzen Befragung zu den Asylgründen. Der Aufenthalt in einem Empfangszentrum kann bis zu 60 Tagen dauern. Anschliessend werden die Asylsuchenden einem Kanton zugewiesen. Der Zuweisungskanton ist für die Sozialhilfe sowie allenfalls für den Vollzug der Wegweisung zuständig.
Dem Kanton Bern werden 13,5 % der Asylsuchenden zugewiesen. Sie müssen sich zunächst beim Migrationsdienst melden. Dieser stellt ihnen den Ausländerausweis N aus und platziert sie in der Regel zunächst in einem •Durchgangszentrum.
Das Bundesamt für Migration prüft im Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellenden um Flüchtlinge im Sinne der Link öffnet in einem neuen Fenster.•Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob Abschiebungshindernisse wie Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe o. Ä. vorliegen.
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Soziales
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