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Asylverfahren

Unabhängig von der Art der Einreise müssen sich alle Asylsuchenden bei einem der vier Empfangs- und Verfahrenszentren in Chiasso, Vallorbe, Basel oder Kreuzlingen melden. Dort beginnt das Asylverfahren mit der erkennungsdienstlichen Behandlung, Registrierung und einer ersten kurzen Befragung zu den Asylgründen. Der Aufenthalt in einem Empfangszentrum kann bis zu 60 Tagen dauern. Anschliessend werden die Asylsuchenden einem Kanton zugewiesen. Der Zuweisungskanton ist für die Sozialhilfe sowie allenfalls für den Vollzug der Wegweisung zuständig.

Dem Kanton Bern werden 13,5 % der Asylsuchenden zugewiesen. Sie müssen sich zunächst beim Migrationsdienst melden. Dieser stellt ihnen den Ausländerausweis N aus und platziert sie in der Regel zunächst in einem Durchgangszentrum.

Das Bundesamt für Migration prüft im Asylverfahren, ob ein Anspruch auf Asyl besteht, ob es sich bei den Antragstellenden um Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention handelt und ob Abschiebungshindernisse wie Gefahren für Leib und Leben, Gefahr der Folter, drohende Todesstrafe o. Ä. vorliegen.


Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Soziales
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 55 77
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/asylverfahren