Rückkehr/Ausreise
Wird ein Asylgesuch abgelehnt und festgestellt, dass der Vollzug zulässig, zumutbar und durchführbar ist, ordnet das Bundesamt für Migration die Wegweisung aus der Schweiz an.
Personen, welche die Schweiz zu verlassen haben, werden durch den Migrationsdienst zu einem Ausreisegespräch eingeladen, um die Organisation der Rückkehr in den Heimatstaat oder gegebenenfalls die Ausreise in einen Drittstatt in die Wege zu leiten. Die Betroffenen werden im Gespräch über die so genannte selbständige Ausreise aus der Schweiz informiert. Ein Beratungstermin bei der kantonalen Rückkehrberatung der Link öffnet in einem neuen Fenster.•kirchlichen Kontaktstelle für Flüchtlingsfragen kann vereinbart werden.
Personen, die ihr •Asylgesuch zurückziehen und vorzeitig in ihre Heimat zurückkehren wollen, werden bei der Organisation der Rückkehr von Seiten des Migrationsdienstes und der kantonalen Rückkehrberatung unterstützt.
Wenn immer möglich wird die so genannte •selbständige Ausreise angestrebt.
Beim Ausreisegespräch werden die Rückkehrpflichtigen über die Anordnung von •Zwangsmassnahmen, bei fehlender Kooperation, in Kenntnis gesetzt (Ausschaffungshaft, Durchsetzungshaft).
Mit der rechtskräftigen Wegweisung erfolgt in der Regel gleichzeitig der Ausschluss aus den Asyl- und Sozialhilfestrukturen. Bis zur Ausreise kann Nothilfe beantragt werden. Diese wird in einem •Sachabgabezentrum ausgerichtet.
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Ausreise
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 42 58
Fax 031 633 42 05
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