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Freiwillige Ausreise

Asylsuchende, welche nach Erhalt des Wegweisungsentscheides aufgefordert sind, die Schweiz zu verlassen, werden bei der Organisation ihrer Ausreise durch den Migrationsdienst und die kantonale Rückkehrberatungsstelle unterstützt.

Trotz kooperativem Verhalten haben die Ausreisepflichtigen nach Ablauf der Ausreisefrist nur noch Anspruch auf Nothilfe.


Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Ausreise
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 42 58
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten
Montag–Freitag
10.00–16.00

  

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/ausreise/rueckzug_asylgesuch