Freiwillige Ausreise
Asylsuchende, welche nach Erhalt des Wegweisungsentscheides aufgefordert sind, die Schweiz zu verlassen, werden bei der Organisation ihrer Ausreise durch den Migrationsdienst und die kantonale Rückkehrberatungsstelle unterstützt.
Trotz kooperativem Verhalten haben die Ausreisepflichtigen nach Ablauf der Ausreisefrist nur noch Anspruch auf •Nothilfe.
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Kontakt
Migrationsdienst des Kantons Bern
Ausreise
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 42 58
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
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Montag–Freitag
10.00–16.00