Rückzug Asylgesuch
Asylsuchende, welche auf die Behandlung ihres Asylgesuchs verzichten und die Schweiz vorzeitig verlassen möchten, können ihr Asylgesuch zurückziehen. Die Betroffenen werden aufgefordert, sich zwecks Organisation der Ausreise mit heimatlichen Dokumenten beim Migrationsdienst zu melden. Bei der kantonalen Rückkehrberatung kann ein Gesprächstermin vereinbart werden, um die Möglichkeiten der Gewährung von Rückkehrhilfe abzuklären
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3011 Bern
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