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Rückzug Asylgesuch

Asylsuchende, welche auf die Behandlung ihres Asylgesuchs verzichten und die Schweiz vorzeitig verlassen möchten, können ihr Asylgesuch zurückziehen. Die Betroffenen werden aufgefordert, sich zwecks Organisation der Ausreise mit heimatlichen Dokumenten beim Migrationsdienst zu melden. Bei der kantonalen Rückkehrberatung kann ein Gesprächstermin vereinbart werden, um die Möglichkeiten der Gewährung von Rückkehrhilfe abzuklären


Weitere Informationen

Kontakt

Migrationsdienst des Kantons Bern

Ausreise
Eigerstrasse 73
3011 Bern

Tel. 031 633 42 58
Fax 031 633 42 05
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Öffnungszeiten
Montag–Freitag
10.00–16.00

  

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/migration/schutz_vor_verfolgung-asyl/ausreise/rueckzug_asylgesuch0