Unfreiwillige Ausreise
Bei abgewiesenen Asylsuchenden, welche sich im Ausreiseverfahren nicht kooperativ verhalten und nicht bereit sind, in ihr Heimatland zurückzukehren, ist der Migrationsdienst aufgefordert, die polizeiliche Rückführung anzuordnen (Zwangsmassnahmen).
Die zwangsweise Rückführung kann angeordnet werden, wenn
- sich die ausreisepflichtige Person nicht kooperativ verhält, ihre Mitwirkungspflicht
verletzt und durch ihr Verhalten die so genannte freiwillige Ausreise verunmöglicht; - die ausreisepflichtige Person die angesetzte Ausreisefrist verstreichen lässt;
- Anzeichen für Untertauchen oder Gefährdung der öffentlichen Sicherheit vorliegen.
Zwangsmassnahmen
Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft (auch: Administrativhaften) sind das letzte Mittel, um den Vollzug der Wegweisung sicherzustellen. Diese Massnahmen sind vom Strafvollzug, welcher ein Gerichtsurteil voraussetzt, klar abzugrenzen. Zwangsmassnahmen werden von den Migrationsbehörden verfügt, jedoch durch eine richterliche Behörde innerhalb von 96 Stunden auf deren Rechtmässigkeit und Angemessenheit überprüft.
Ausschaffungshaft
Zur Sicherstellung des Vollzuges kann die betroffene Person in Ausschaffungshaft versetzt werden. Die Ausschaffungshaft kann auch im Anschluss an die Vorbereitungshaft erfolgen.
Vorbereitungshaft
Ausländische Staatsangehörige ohne Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung können während der Dauer des Entscheidverfahrens über ihre Weg- oder Ausweisung in Vorbereitungshaft versetzt werden. Diese dauert maximal sechs Monate.
Durchsetzungshaft
Mit der Anordnung von Durchsetzungshaft soll eine zur Ausreise verpflichtete Person zur Mitwirkung bei der Weg- oder Ausweisung bewegt werden.
Vollzugseinrichtungen
Die Vorbereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft wird im Kanton Bern in speziellen Abteilungen der •Anstalten Witzwil, der •Regionalgefängnisse oder in der •Bewachungsstation des Inselspitals vollzogen.
Weitere Informationen
Kontakt
Migrationsdienst des Kantons Bern
Ausreise
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 42 58
Fax 031 633 42 05
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