Härtefall
Die Härtefall-Regelung kann im Asylbereich auf Personen angewendet werden, deren Rückkehr aufgrund der besonders erfolgreichen Integration in die schweizerische Gesellschaft eine schwerwiegende, persönliche Notlage bedeuten würde.
Die Erteilung einer Härtefallbewilligung (Aufenthaltsbewilligung / Ausweis B) ist während eines hängigen Asylverfahrens oder nach rechtskräftigem Abschluss eines Verfahrens möglich.
Härtefallgesuche für Personen aus dem Asylbereich sind beim Migrationsdienst einzureichen. Dieser prüft sie und unterbreitet dem Bund jene Gesuche, die er befürwortet. In eigener Kompetenz kann der Kanton keine Härtefallbewilligungen erteilen. Für Personen, die in den Städten Bern, Biel und Thun wohnhaft sind, sind die Gesuche an die zuständige städtische Fremdenpolizei zu richten.
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Migrationsdienst des Kantons Bern
Ausreise
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 42 58
Fax 031 633 42 05
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