Nothilfe
Personen, deren Asylgesuch rechtskräftig abgewiesen wurde oder einen Nichteintretensentscheid erhalten haben, haben keinen Anspruch mehr auf Sozialhilfe. Sie müssen die Schweiz verlassen.
Bei Bedarf können sie jedoch Nothilfe verlangen, da dieses Grundrecht durch die Bundesverfassung und die Kantonsverfassung garantiert ist.
Was heisst Nothilfe?
Ausreisepflichtige Personen werden grundsätzlich in Sachabgabezentren untergebracht. In diesen Zentren wird die Unterstützung nicht bar ausbezahlt, sondern in Form von Naturalien zur Verfügung gestellt.
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•Karte Asylzentren im Kanton Bern (PDF, 2.2 MB, 1 Seite)
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Soziales
Eigerstrasse 73
3011 Bern
Tel. 031 633 55 77
Fax 031 633 42 05
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