Bewilligungen

Sonderbewilligungen
Sonderbewilligungen werden u.a. erteilt für Fahrzeuge oder Transporte, welche die gesetzlichen Beschränkungen hinsichtlich Gewichte oder Masse nicht einhalten können (Ausnahmefahrzeuge bzw. Ausnahmetransporte) oder für Fahrten mit schweren Motorfahrzeugen ausserhalb der vorgeschriebenen Zeiten (Sonntags- und Nachtfahrten). Zudem finden Sie hier Informationen, wenn es um die Bewilligung von Sportanlässen auf öffentlichen Strassen geht.
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen hält fest, dass Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen, die es behinderten Menschen erleichtern, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Gehbehinderte Personen und solche, die diese transportieren, können Parkierungs-erleichterungen in Anspruch nehmen, wenn sie über eine entsprechende Parkkarte verfügen (Art. 20a Verkehrsregelnverordnung).
Hinweis
Zuständig ist die Geschäftsstelle in Bern.
-
Gebühren für Sonderbewilligungen (PDF, 24 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 33
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr