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Ausnahmetransporte / Ausnahmefahrzeuge

Ausnahmetransport

Fahrzeuge, die wegen der Ladung den Vorschriften über Masse und Gewichte nicht entsprechen, sowie Ausnahmefahrzeuge dürfen auf öffentlichen Strassen nur gemäss einer schriftlichen Sonderbewilligung verkehren, die auf der Fahrt mitgeführt werden muss.

Einzelbewilligungen werden für eine oder mehrere Fahrten und Dauerbewilligungen für beliebig häufige Fahrten erteilt.

Für Fahrten, bei denen Höchstbreite, Höchsthöhe und/oder Höchstgewicht überschritten werden, sind nur Einzelbewilligungen zulässig.

Dauerbewilligungen können jedoch in folgenden Fällen erteilt werden:

  • Zusammengehörende Transporte auf derselben Strecke
  • Überführung, Transport und Verwendung von Arbeitsfahrzeugen innerhalb des Kantonsgebiets
  • Die Verwendung von Pistenfahrzeugen; die Dauerbewilligungen für Pistenfahrzeuge können mit Zustimmung der betroffenen Kantone auch für Wintersportgebiete, die Teile mehrerer Kantone umfassen, erteilt werden
  • Den Transport unteilbarer Güter innerhalb des Kantonsgebietes
    In der Sonderbewilligung werden aufgrund der Masse und Gewichte die Fahrstrecke und die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen wie Markierung, gelbes Gefahrenlicht, Begleitperson, Privat- oder Polizeibegleitung vorgeschrieben.

In der Sonderbewilligung werden aufgrund der Masse und Gewichte die Fahrstrecke und die zu treffenden Sicherheitsmassnahmen wie Markierung, gelbes Gefahrenlicht, Begleitperson, Privat- oder Polizeibegleitung vorgeschrieben.

Wegen der Höhe von Unterführungen, beschränkter Tragkraft von Brücken oder temporärer Strassenbaustellen kann vielfach nicht die direkte Route befahren werden. Sind Abklärungen bei den Strasseneigentümern (Kreisoberingenieure) nötig, so verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend. Bei sehr komplexen Transporten ist deshalb rechtzeitig für Vorabklärungen mit uns Kontakt aufzunehmen (einige Wochen bis Monate vor Transportbeginn).


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 33
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

Unsere Geschäftsstellen

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/ausnahmetransporteausnahmefahrzeuge