Bewilligungsverfahren
Zuständigkeit
Der Standortkanton des Fahrzeuges oder der Kanton, in welchem die bewilligungspflichtige Fahrt beginnt, erteilt die Bewilligung für die ganze Schweiz. Für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen, welche die Masse von 30 m Länge, 3 m Breite und 4 m Höhe überschreiten, deren Betriebsgewicht 44 t oder die Achsbelastung 12 t übersteigen, ist bei jedem ausserhalb der Nationalstrasse zu befahrenden Kanton eine Bewilligung zu beantragen. Die Bewilligung zum Befahren aller Nationalstrassen wird in diesem Fall mit Zustimmung des ASTRA durch den Ausgangskanton erteilt.
Bewilligungsgesuche
•Gesuchsformulare sind schriftlich bei uns einzureichen. Bewilligungen werden in jedem Fall schriftlich erteilt.
Dauer des Bewilligungsverfahrens
Für die Bearbeitung des vollständig ausgefüllten Gesuchsformulars durch die zuständigen Behörden (ASTRA und Kantone) muss für Ausnahmefahrzeuge / -transporte durchschnittlich von drei Arbeitstagen ausgegangen werden (d.h. je ohne Übermittlungs- / Postweg hin und zurück). Sind Abklärungen bei den Strasseneigentümern (Kreisoberingenieure) nötig, so verlängert sich die Bearbeitungsfrist entsprechend (mindestens 5 Tage). Bei kurzfristig eingereichten Gesuchen besteht kein Anspruch auf eine rechtzeitige Erledigung.
Kosten
Für Sonderbewilligungen wird eine Gebühr erhoben. Diese berechnet sich nach Art und Umfang der Ausnahmen sowie dem Umfang der nötigen Abklärungen. Bei Gesuchen, die spätestens zwei volle Arbeitstage vor Beginn der Bewilligungsgültigkeit bei uns eintreffen, wird auf der Grundgebühr ein Rabatt von CHF 40.- gewährt.
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 26 33
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr