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Parkierungserleichterungen

Was kostet eine Parkkarte für gehbehinderte Personen oder Behindertenfahrdienste?

Die Parkkarte wird kostenlos ausgestellt.

Muss ich als gehbehinderte Person auf öffentlichen Parkplätzen Parkgebühren bezahlen?

Die Entrichtung von Parkgebühren richtet sich nach den örtlichen Gemeindereglementen.

Wie lange wird die Parkkarte befristet?

In der Regel wird die Parkkarte auf ein Jahr befristet. Ist die Gehbehinderung offensichtlich dauernder Natur kommen auch längere Befristungen zur Anwendung.

Welche Parkierungserleichterungen können mit der Parkkarte in Anspruch genommen werden?

Die gesetzlichen Bestimmungen sind in der Verkehrsregelnverordung (VRV) Art. 20a festgehalten.

Wo erhalte ich das Zeichen für Fahrzeuge von gehbehinderten Personen?

Dies ist beim Mobility International Schweiz erhältlich. Fahrzeuge von gehbehinderten oder gehörlosen Fahrzeugführern oder -führerinnen dürfen vorn und hinten mit dem entsprechenden Kennzeichen nach Anhang 4 versehen sein. Dieses muss verdeckt oder entfernt werden, wenn das Fahrzeug von einem Führer oder einer Führerin gelenkt wird, der oder die nicht gehbehindert oder nicht gehörlos ist (Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS Art. 92 Abs. 2). 

Erhalte ich als BegleitfahrerIn eine Parkkarte?

Die Parkkarte für BegleitfahrerInnen ist nicht mehr erhältlich. Die Parkkarte wird auf den Namen der gehbehinderten Person ausgestellt.

Erhält mein voraussichtlich gehbehindertes Kind im Säuglingsalter eine Parkkarte?

Parkkarten für gehbehinderte Kinder werden erst ausgestellt, wenn sie in das Alter der Gehfähigkeit eintreten (1. bis 2. Lebensjahr).

Sind meine persönlichen Daten geschützt?

Persönliche Daten werden gemäss dem Kantonalen Datenschutzgesetz Art. 3 Bst. b gehandhabt und vor unberechtigtem Zugriff geschützt.

Hinweis

  • Die Parkkarte gewährt keine Zufahrt zu Fahrverbotszonen.
  • Das Zeichen für Fahrzeuge von gehbehinderten Personen gewährt keine Erleichterung im Strassenverkehr.

Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 27 80
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
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Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/haeufige_fragen/parkierungserleichterungen