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Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen

Ausstellen der Parkkarte

Die Parkkarte wird auf eine gehbehinderte Person, eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst, welcher Gehbehinderte transportiert, ausgestellt.

Gültigkeit der Parkkarte

Die Parkkarte ist befristet und gilt in der Regel für ein Jahr. Es ist zu beachten, dass aus der bisherigen Erteilung einer Parkkarte nicht automatisch der Anspruch auf eine Erneuerung der Parkkarte abgeleitet werden kann.

Benützung der Parkkarte

Die Benützung der Parkkarte und der Umfang der Bewilligung richten sich nach dem Merkblatt (PDF, 184 KB, 1 Seite).

Gebühren

Die Parkkarte wird gebührenfrei ausgestellt.

Weitere Auskünfte

Richten Sie Ihre Fragen bitte an folgende E-Mail-Adresse: parkkarten.svsa@pom.be.ch

 


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 27 80
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

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Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/parkierungserleichterungenfuergehbehindertepersonen