Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Ausstellen der Parkkarte
Die Parkkarte wird auf eine gehbehinderte Person, eine Organisation oder einen institutionalisierten Fahrdienst, welcher Gehbehinderte transportiert, ausgestellt.
Gültigkeit der Parkkarte
Die Parkkarte ist befristet und gilt in der Regel für ein Jahr. Es ist zu beachten, dass aus der bisherigen Erteilung einer Parkkarte nicht automatisch der Anspruch auf eine Erneuerung der Parkkarte abgeleitet werden kann.
Benützung der Parkkarte
Die Benützung der Parkkarte und der Umfang der Bewilligung richten sich nach dem •Merkblatt (PDF, 184 KB, 1 Seite).
Gebühren
Die Parkkarte wird gebührenfrei ausgestellt.
Weitere Auskünfte
Richten Sie Ihre Fragen bitte an folgende E-Mail-Adresse: •parkkarten.svsa@pom.be.ch
Weitere Informationen
Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern
Tel. 031 634 27 80
Fax 031 634 27 70
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