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Behindertenfahrdienste

Erstmaliges Ausstellen oder Erneuern einer Parkkarte für Behindertenfahrdienste

Behindertentransportorganisationen oder institutionalisierte Fahrdienste reichen das Gesuch um Parkierungserleichterung direkt beim SVSA ein. Dem Gesuchsformular sind der Nachweis über die Häufigkeit der berechtigten Behindertentransporte sowie die notwendigen Kopien der Fahrzeugausweise, namentlich bei der Verwendung von Wechselschildern, beizulegen. Das SVSA erteilt darauf die Parkkarte pro Fahrzeug, welches zum Transport von gehbehinderten Personen eingesetzt wird oder verfügt die Ablehnung des Gesuchs.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 27 80
Fax 031 634 27 70
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag
Schalter 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

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Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/parkierungserleichterungenfuergehbehindertepersonen/behindertenfahrdienste