Behindertenfahrdienste
Erstmaliges Ausstellen oder Erneuern einer Parkkarte für Behindertenfahrdienste
Behindertentransportorganisationen oder institutionalisierte Fahrdienste reichen das Gesuch um Parkierungserleichterung direkt beim SVSA ein. Dem Gesuchsformular sind der Nachweis über die Häufigkeit der berechtigten Behindertentransporte sowie die notwendigen Kopien der Fahrzeugausweise, namentlich bei der Verwendung von Wechselschildern, beizulegen. Das SVSA erteilt darauf die Parkkarte pro Fahrzeug, welches zum Transport von gehbehinderten Personen eingesetzt wird oder verfügt die Ablehnung des Gesuchs.
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Parkkarte für Behindertenfahrdienste (erstmaliges Gesuch) (PDF, 41 KB, 1 Seite)Erneuerung einer Parkkarte für Behindertenfahrdienste (PDF, 47 KB, 1 Seite)
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Kontakt
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Parkierungserleichterungen für gehbehinderte Personen
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Tel. 031 634 27 80
Fax 031 634 27 70
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