Sportliche Veranstaltungen im Strassenverkehr

Bewilligungspflicht
Motor- und radsportliche Veranstaltungen bedürfen der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn
- die Veranstalter eine einwandfreie Durchführung gewähren,
- die Rücksicht auf den Verkehr es gestattet,
- die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden,
- die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.
Motorsportliche Veranstaltung können im Kanton Bern nur bewilligt werden, wenn sie einen traditionellen Charakter aufweisen. Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind bundesrechtlich verboten (Art. 52 SVG).
Eine Bewilligungspflicht besteht auch dann, wenn die motorsportliche Veranstaltung ausserhalb der öffentlichen Strasse stattfindet.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA
Sonderbewilligungen
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