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Sportliche Veranstaltungen im Strassenverkehr

Radrennen

Bewilligungspflicht

Motor- und radsportliche Veranstaltungen bedürfen der Bewilligung der Kantone, deren Gebiet befahren wird. Die Bewilligung darf nur erteilt werden, wenn

  • die Veranstalter eine einwandfreie Durchführung gewähren,
  • die Rücksicht auf den Verkehr es gestattet,
  • die nötigen Sicherheitsmassnahmen getroffen werden,
  • die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen ist.

Motorsportliche Veranstaltung können im Kanton Bern nur bewilligt werden, wenn sie einen traditionellen Charakter aufweisen. Rundstreckenrennen mit Motorfahrzeugen sind bundesrechtlich verboten (Art. 52 SVG).

Eine Bewilligungspflicht besteht auch dann, wenn die motorsportliche Veranstaltung ausserhalb der öffentlichen Strasse stattfindet.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 16
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/sportliche_veranstaltungenimstrassenverkehr