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Bewilligungsverfahren

Falls Sie eine bewilligungspflichtige sportliche Veranstaltung durchführen möchten, reichen Sie uns spätestens einen Monat (gesetzliche Frist) vor der Durchführung der Veranstaltung ein entsprechendes Gesuch mit allen nötigen Unterlagen und Stellungnahmen (z. B. der betroffenen Gemeinden) bzw. Einwilligungen (z. B. der privaten Grundeigentümer) ein. Bei marschsportlichen Veranstaltungen beträgt die Frist zwei Wochen.

Wir empfehlen Ihnen, Gesuche so früh wie möglich einzureichen, da deren Prüfung unter Umständen einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei erstmaligen oder komplexen Anlässen mit (temporären) Strassenabsperrungen etc. empfehlen wir eine Vorlaufzeit von mind. 3 Monaten. Liegt uns ein Gesuch frühzeitig vor, können wir dieses zusammen mit den beizuziehenden Fachstellen (z. B. Polizei, Amt für Landwirtschaft und Natur, Amt für Wald) rechtzeitig prüfen. Es bleibt Ihnen anschliessend genügend Zeit, allenfalls mit der Bewilligung angeordnete Auflagen und Bedingungen umzusetzen.

Die Gesuchsformulare sind in den jeweiligen Themen zum Herunterladen abgelegt.

Bitte beachten Sie, dass kein Anspruch auf eine Bewilligung besteht (Art. 95 VRV).

Veranstaltungen in geschlossenen Räumen

Für die Verwendung von Fahrzeugen in geschlossenen oder überdachten Räumen zu Sport- oder Demonstrationszwecken ist durch die veranstaltende Person einzig die schriftliche Bewilligung der betroffenen Gemeinde einzuholen.

Gebühren

Die Bewilligungsgebühr setzt sich aus einer Grundgebühr sowie Zuschlägen zusammen, welche sich nach Art und Bedeutung der Veranstaltung unterscheiden. Hinzu kommen die Gebühren der Fachstellen für die Mitberichte. Muss zur Beurteilung eines Gesuches ein Augenschein vorgenommen werden, wird dem Gesuchsteller der entsprechende Aufwand verrechnet. Die voraussichtliche Bewilligungsgebühr (ohne ausserordentlichen Aufwand und Gebühren der Fachstellen) können wir Ihnen aufgrund von konkreten Gesuchsangaben bekannt geben.


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 16
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter: 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon: 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/sportliche_veranstaltungenimstrassenverkehr/bewilligungsverfahren