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Motorsport

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Beschränkungen

Eine motorsportliche Veranstaltung wird im Kanton Bern nur bewilligt, wenn sie einen traditionellen Charakter aufweist, d.h. wenn sie während mehreren Jahren periodisch durchgeführt wurde oder wenn sie die Verkehrssicherheit / Verkehrserziehung zum Inhalt hat.

Wird in einem Jahr eine traditionelle Veranstaltung nicht durchgeführt, kann an deren Stelle eine andere Veranstaltung bewilligt werden, wenn diese in der Dauer mit der traditionellen Veranstaltung vergleichbar ist. Erforderlich ist die schriftliche Zustimmung des Veranstalters der traditionellen Veranstaltung, der damit auf die Durchführung seiner Veranstaltung verzichtet.

Nicht bewilligt werden ausserdem übermässig risikobehaftete oder auf Destruktion ausgerichtete Veranstaltungen.

Trainingsfahrten

Motorsportliche Trainingsfahrten können an bestimmten und geeigneten Orten ausserhalb der öffentlichen Strasse bewilligt werden.

Kartrennen

Die Verwendung von Kartfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren wird nur abseits von bewohnten Gebieten und auf speziell für diesen Zweck gebauten oder hergerichteten Pisten bewilligt.

Kartbahnen

Der Betrieb von speziellen Kartbahnen (temporäre oder dauerhafte Pisten) ist bewilligungspflichtig.

Haftpflichtversicherung

Motorsportliche Veranstaltungen mit Renncharakter sind versicherungspflichtig. Eine Bewilligung wird daher nur erteilt wenn uns ein Versicherungsnachweis (graue Karte) im Original vorliegt. Veranstaltungen haben Renncharakter, wenn die Bewertung hauptsächlich nach der erzielten Geschwindigkeit erfolgt oder eine Durchschnittsgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h verlangt wird. Ein Versicherungsnachweis ist immer auch dann erforderlich, wenn nicht zum Verkehr zugelassene Fahrzeuge eingesetzt werden.

Hinweis

Gesuche für motorsportliche Veranstaltungen sind spätestens einen Monat vor der Durchführung der Veranstaltung mit allen nötigen Unterlagen und Stellungnahmen (z. B. der betroffenen Gemeinden) bei uns einzureichen (vgl. auch Bewilligungsverfahren).


Weitere Informationen

Kontakt

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt SVSA

Sonderbewilligungen
Schermenweg 5
Postfach
3001 Bern

Tel. 031 634 26 16
Fax 031 634 26 80
Kontakt per E-Mail
Kontaktformular

Montag bis Freitag

Schalter, 07:30 - 16:00 Uhr
Telefon, 07:30 - 12:00 Uhr,
13:00 - 16:00 Uhr

 


Informationen über diesen Webauftritt

http://www.pom.be.ch/de/index/strassenverkehr-schifffahrt/bewilligungen/sportliche_veranstaltungenimstrassenverkehr/motorsport